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Neueste Rechtssprechung: Sozialamt muss Berechnung ändern

Lt. Bundessozialgericht dürfen Angehörige bis zu 7.167 EUR für eine angemessene Bestattung für den nächsten Angehörigen beim Bestatter treuhänderisch hinterlegen. Z. Zt. werden Angehörige aufgefordert alles über 5.200 EUR dem Amt zur Verfügung zu stellen. 5.000 EUR sind allein die Friedhofsgebühren für ein zweistelliges Wahlgrab inklusiv Beisetzung und Kapellenbenutzung auf den städlischen Friedhöfen der Stadt Langenhagen. Mit die höchsten Gebühren für das Öffnen und Schließen der Grabstelle in Niedersachsen.