Verhalten im Trauerfall heute

Auch in unserer Zeit gliedert sich der Ablauf der Trauerfeier in die traditionell überlieferten Abschnitte: Aufbahrung, Trauerfeier, Bestattung.

Die offene Aufbahrung des Verstorbenen im Trauerhaus oder in unseren Aufbahrungsräumen ist dem stillen, persönlichen Abschied von dem Toten gewidmet. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Trauerprozesses. Wir versuchen, Ihnen das Abschiednehmen so individuell wie möglich zu gestalten. Bei einer Erdbestattung kann der/die Verstorbene im Sarg die eigene Kleidung tragen, die Innenausstattung von uns oder Ihnen kann mit Blumen geschmückt werden. Sie können dem Toten persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Zeichnungen der Enkelkinder, eine Bibel usw. mit in den Sarg legen. Wir lassen Ihnen die Zeit, die Sie brauchen, um sich den Verlust deutlich zu machen und sich in Ruhe und ungestört zu verabschieden. Es ist daher für viele sinnvoll, nicht nur kurz vor Beginn der Trauerfeier Abschied zu nehmen, sondern bereits in den ersten Tagen nach dem Tod. Vielen Angehörigen erleichtert dieser zeitnahe Abschied die Einsicht in das Unabänderliche. Er gibt ihnen Kraft und innere Ruhe, den Verstorbenen weiter auf seinem letzten Weg zu begleiten.

Regeln für die Trauerkleidung haben heute nicht mehr dieselbe Bedeutung wie früher. Schwarz gekleidet sind auf der Trauerfeier oft nur die nächsten Angehörigen; Gäste tragen gedeckte Farben. Auch das Trauerjahr hat nicht mehr die einstige Bedeutung. Trauer braucht keine Äußerlichkeiten. Jeder entscheidet für sich, ob und wie lange er Trauerkleidung trägt.

Vor der Trauerfeier prüfen die Angehörigen wer von den Verwandten, Freunden und Bekannten benachrichtigt werden soll. Erhalten Freunde und Bekannte einen Trauerbrief, sollten sie schriftlich ihre Anteilnahme aussprechen. Einige persönliche Sätze auf normalem Briefpapier oder einer Beileidskarte genügen. Erfährt man aus der Zeitung von dem Ableben, bestimmt die Beziehung zu dem Toten die weiteren Schritte. Dabei sollte bedacht werden: Verwandte, Freunde und Bekannte tragen durch ihre Beileidsäußerungen, durch Blumen- und Kranzspenden sowie ihre Teilnahme an der Trauerfeier sehr viel dazu bei, dass die Hinterbliebenen in ihrer Trauer nicht allein sind und so den Schmerz über den Verlust besser aushalten und verarbeiten können.

Der persönliche Abschied vom Verstorbenen wird durch die Trauerfeier ergänzt und vertieft. Die in einem persönlichen Gespräch zwischen Angehörigen und Geistlichen oder weltlichem Redner genannten Lebensstationen werden in eine Traueransprache verwandelt und rufen den Angehörigen und der gesamten Trauergemeinde noch einmal Leben und Werk des Verstorbenen in Erinnerung. Worte des Gedenkens, Gebete, Lieder und Musik geben der Abschiedsfeier Struktur. Der letzte gemeinsame Weg zum Grab symbolisiert schließlich noch einmal ein Ende in Würde. Für die Hinterbliebenen ermöglicht es einen hoffnungsvollen Neuanfang nach dem großen Verlust. Ablauf und Durchführung der Trauerfeier erfordern sorgfältige Vorarbeit und genaue Planung. Dabei gilt der Grundsatz: Sie bestimmen Form und Inhalt – wir sind es, die Sie beraten. Trauerfeiern können in der Friedhofskapelle, in Kirchen oder in unserer Trauerfeierhalle ausgerichtet werden. Für kleinere und mittlere Trauerfeiern bis zu fünfzig Personen bietet sich unsere private Trauerfeierhalle an. Sie ist mit einer elektronischen Orgel sowie einer hochwertigen Musikanlage ausgestattet. Die freundliche, beruhigende Atmosphäre des Raumes bildet einen angemessenen, würdigen Rahmen für den Abschied.

Es ist gute Sitte, dass sich die Trauergäste vor Betreten der Trauerfeierhalle in von uns ausgelegte Kondolenzlisten eintragen. So können die Hinterbliebenen feststellen, wer an der Trauerfeier teilgenommen hat, und sich später persönlich, durch eine Anzeige in der Zeitung und/oder eine Danksagungskarte für die Anteilnahme bedanken.

 

In der Trauerhalle sind die ersten Reihen den nahen Angehörigen vorbehalten; dahinter folgen Freunde und Bekannte, Nachbarn und Kollegen. Ein einleitendes Musikstück sorgt für Einstimmung und Ruhe. Im Zentrum der Trauerfeier steht die Traueransprache. Sie soll unter Einbeziehung seines Lebenslaufs die Persönlichkeit des Verstorbenen gebührend würdigen und gleichzeitig der Trauerbewältigung der Angehörigen und Freunde dienen. Nach der Aussegnung oder den Schlussworten des weltlichen Redners wird dann der Sarg – je nach Art der Bestattung – entweder zum Grab oder zum Bestattungswagen getragen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei einer Feuerbestattung den Sarg in der Trauerfeierhalle zu belassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hierbei den Angehörigen der Abschied noch schwerer gemacht wird, weil sich niemand lösen mag und den Verstorbenen zurücklassen möchte. Darüber hinaus entsteht bei der Trauergemeinde Unsicherheit über den Zeitpunkt des Verlassens der Trauerfeierhalle und des Kondolierens. So ist es sinngebender den Verstorbenen gehen zu lassen, denn er hat diese Welt verlassen und die Angehörigen bleiben zurück.

Die Angehörigen können nach der Beisetzung oder nach der Trauerfeier die Trauergäste und den Geistlichen oder Redner zu einer kleinen Zusammenkunft in das Trauerhaus oder in eine Gaststätte bitten.